Live aus Mainz: Abnahme von Druckmaschinen

Zwei Gutachter sprechen aus der Praxis. Christian Schreiber, VDM NRW, und Heinz Klos, vdm Baden Württemberg, stellen zunächst die Frage, was die neutrale Druckmaschinenabnahme ausmacht.

Grundlage dafür ist das Handbuch zur Abnahme von Druckmaschinen, das alle Prozesse und Aufgaben definiert. Das Handbuch wurde vom Bundesverband in Zusammenarbeit mit dem VDMA und der Fogra erstellt. Dort gibt es die technischen Richtlinien, in denen alle Anforderungen für alle lieferbaren Maschinen (Beispiel Bogendruckmaschinen, unterzeichnet von den deutschen Herstellern, aber auch akzeptiert von einigen ausländischen Herstellern) gelistet sind. Auf dieser Grundlage können verbindliche Aussagen, die auch gerichtlich verwertbar sind, erstellt werden.

Vorgehen:

Es gibt drei Druckformen bei denen die drucktechnische Form, Streifenbildung und Passerdruckform validiert werden. Einzelne Parameter sind dabei unter anderem Farbabfall, Tonwertzunahme, Streifenbildung, Maschinen- oder Wendepasse.

Fallbeispiele:

Mängel können sein: Mängel im technischen Sinne, Installationsmängel, druckereispezifische (Umgebungsvariablen) Mängel. Mängel können schwerwiegend oder versteckt autreten. Entscheidende Frage ist zu prüfen, ob es an der Maschinen- oder Anwendetechnik liegt:

Gummitücher im Vergleich (Überprüfung mittels Mikroskop) sind klassische Fehler der Anwendetechnik, wobei erst Details die Schwachstellen verraten. Auch die Komponenten Bedruckstoffe oder Druckhilfsmittel können hier entscheidenden Einfluß nehmen.

Die Streifentestform ist nach Aussage der Gutachter elementar wichtig, da auf diesem Wege der Kontrast massiv erhöht werden kann und so die Druckabnahme erleichtert wird. Im technischen Raster wird die Form im 70er Raster produziert und dann ausgewertet. Die Bildung von Zahnstreifen sind klassische mechanische Probleme, die maschinenbedingt sind, oder als funktionale Mängel auf Plattenwechsel oder falsche Einstellungen des Feuchtwerkes zurückzuführen sind. Andere funktionale Mängel ergeben sich erst aus der Installationsdurchsicht (und stehen nicht im Handbuch), so zum Beispiel Absaugung des Puders mit falscher Einstellung.

Manchmal wird die Abnahme aus funktionellen Gründen verweigert. So zum Beispiel, wenn die Anlage bei Schiefbogen nicht sperrt oder der Platteneinzug nicht sauber läuft. Hier gibt es durchaus sicherheitstechnische Aspekte, die gleichfalls in die Beurteilung einfließen. Maschinenbedingt hingegen ist oft ein zu hohes Spiel der Zylinder ursächlich.

Beide Gutachter unterstreichen ihre Empfehlung, Betriebe möchten die Erfahrung von Fachleuten nutzen. Und müssen darüber hinaus darauf achten, das eigene Personal fortlaufend zu schulen. Bei einer Abnahme, so die Forderung der Referenten, ist idealerweise der Hersteller vor Ort und steuert sogar die Produktion. So kann der Hersteller selber für optimale Bedingungen sorgen und die Ergebnisse sind nicht vom Betreiber beeinflusst.

Kurzum: Faktoren, die bei der Abnahme berücksichtigt werden, sind Maschine, Anwendungs- und Messtechnik sowie Umgebungsvariablen.

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